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Qualifizierungschancengesetz: Alles was Sie wissen müssen

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Das Wichtigste in Kürze





Mit dem QCG präsentiert der Gesetzgeber ein praxisnahes Förderprogramm, das Unternehmen und Mitarbeitende fit für den Wandel macht. Die Vielfalt reicht von der digitalen KI-Fortbildung bis zur klassischen Anpassungsqualifizierung – für messbare Ergebnisse und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Qualifizierungschancengesetz: Definition, Ziele und Geltungsbereich
Was steckt hinter dem Qualifizierungschancengesetz?
Das QCG, 2019 eingeführt und mehrfach modernisiert, bildet den arbeitsmarktpolitischen Rahmen zur Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte. Es verschafft Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeitende gezielt weiterzubilden – nicht erst bei drohender Arbeitslosigkeit, sondern präventiv und zukunftsorientiert.
Zielsetzung:
Im Fokus stehen die Erhaltung und der Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit. Das QCG adressiert Herausforderungen wie digitale Transformation, Fachkräftemangel und den Bedarf an neuen Kompetenzen. Gefördert werden sowohl klassische als auch digitale Weiterbildungsmaßnahmen, die über die Grundanforderungen des aktuellen Jobs hinausgehen.
Rechtsgrundlage:
Die Kernbestimmungen finden sich im § 82 SGB III, ergänzt um spezifische Verordnungen, die Details zu nachfolgenden Punkten regeln:
- Förderarten (Lehrgangskosten, Gehaltszuschüsse, Qualifizierungsgeld)
- Voraussetzungen (Mitarbeiterstatus, Trägerzertifizierung, Maßnahmeumfang)
- Abläufe: Von der Beratung über den Antrag bis zur Abrechnung
Unternehmen und Beschäftigte erhalten damit transparente, rechtssichere und kombinierbare Förderoptionen – flexibel reagierend auf neue Technologien und Marktentwicklungen.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse im Überblick
1. Zuschüsse zu Weiterbildungskosten
Je nach Unternehmensgröße, Betriebszugehörigkeit und Personengruppe übernimmt die Agentur für Arbeit 50–100% der Weiterbildungs- bzw. Lehrgangskosten. Digitales Lernen, KI-Kurse, Soft Skills oder spezifische Anpassungsqualifizierung: Gefördert werden alle Maßnahmen, die auf zukünftige Kompetenzbedarfe ausgerichtet sind und von zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt werden.
2. Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Fortbildung
Beschäftigte erhalten während der geförderten Qualifizierung einen Gehaltszuschuss – bis zu 75% der Lohnkosten. Das entlastet Unternehmen spürbar und bietet Motivation für umfassende Weiterbildungsprojekte.
3. Qualifizierungsgeld
Für Unternehmen im strukturellen oder digitalen Wandel bietet das QCG mit dem Qualifizierungsgeld einen zusätzlichen Hebel: Bezuschusst wird ein erheblicher Teil der Lohnkosten, wenn Arbeitsplätze durch Veränderungen (etwa Automatisierung oder Digitalisierung) neu qualifiziert werden müssen.
4. Beratung, Organisations- und Umsetzungsbegleitung
Spezialisierte Ansprechpersonen der Agentur für Arbeit begleiten von der Auswahl der Maßnahme bis zur Beantragung. Viele zertifizierte Bildungsträger bieten zusätzlich Hilfe bei Förderanträgen, Formalitäten und strategischer Einbettung in die Personalentwicklung.
Praxisbeispiel:
Ein mittelständischer IT-Dienstleister qualifiziert sein Team für KI-Entwicklung und agile Projektsteuerung. Die Agentur fördert die anteiligen Weiterbildungs- und Lohnkosten – das Unternehmen bleibt am technologischen Puls, die Mitarbeiter sind bestmöglich vorbereitet.
Voraussetzungen und Antragstellung: So funktioniert’s
Welche Voraussetzungen gelten konkret?
- Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig und derzeit nicht akut von Arbeitslosigkeit bedroht (Fokus liegt auf präventiver Weiterbildung).
- Die Qualifizierung geht über aktuelle Tätigkeitsinhalte hinaus oder wird durch Digitalisierung, Technologiewandel oder Fachkräftemangel erforderlich.
- Maßnahme wird bei einem zertifizierten Bildungsträger absolviert, der Kursumfang ist ausreichend (z. B. nach Unterrichtseinheiten definiert).
- Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Alter, Branche oder Betriebsgröße – Förderung ist auch für kleine Betriebe und Start-ups zugänglich.
Antragsprozess – Schritt für Schritt:
- Weiterbildungsbedarf ermitteln:
Unternehmensintern oder in Beratungsworkshops werden Qualifikationsdefizite und erforderliche Maßnahmen identifiziert. - Beratung durch die Agentur für Arbeit:
Individuelle Beratung durch spezialisierte Experten zur optimalen Auswahl von Förderinstrumenten und Maßnahmenkombinationen. - Entscheidung und Antragstellung:
Zusammenstellung aller Unterlagen (Kursbeschreibung, Kosten, Notwendigkeit der Maßnahme, Angaben zu Beschäftigten) und Einreichung des Antrags. - Förderprüfung und Bewilligung:
Die Agentur prüft Förderfähigkeit und Förderhöhe; bei positiver Entscheidung erfolgt eine verbindliche Zusage. - Durchführung der Qualifizierung:
Bildungsträger unterstützt beim Ablauf, Nachweisführung und Abrechnung.
Tipp:
Frühzeitige Einbindung von HR, Betriebsrat sowie die Nutzung spezialisierter Beratungsdienstleister, wie wir es sind, erhöhen Bewilligungschancen und sorgen für durchgängige Dokumentation.
Die Rolle der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit ist mehr als ein reiner Bewilligungsdienstleister – sie unterstützt Unternehmen proaktiv in allen Belangen der Weiterbildungsförderung:
- Beratung & Analyse:
Unterstützung bei der Bedarfsermittlung, Auswahl geeigneter Maßnahmen und Überprüfung der Förderfähigkeit. - Koordination & Partnerauswahl:
Vermittlung passender zertifizierter Bildungsträger und Sicherstellung der Maßnahmequalität. - Antragsmanagement:
Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichen von Anträgen – praxisnah, lösungsorientiert, unbürokratisch. - Begleitung während der Qualifizierung:
Monitoring des Qualifizierungsfortschritts, Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen.
Gerade kleine und mittelständische Betriebe profitieren von dieser engen, partnerschaftlichen Begleitung – sie entlastet interne Ressourcen und steigert den Weiterbildungserfolg. Dennoch empfehlen wir Ihnen direkt über einen Bildungsträger wie uns zu gehen, da Sie dann auch direkt das passende Weiterbildungsprogramm bekommen. Wir selbst erzielen keine Einnahmen bei der Hilfe zum Antrag, Sie erhalten keine Rechnung von uns.
So gelingt die Umsetzung im Unternehmen
Wie wird das Qualifizierungschancengesetz zum Erfolgsfaktor im Betriebsalltag?
- Strategische Integration:
Weiterbildung als Teil der Unternehmensstrategie planen – nicht als Einzelmaßnahme, sondern als fortlaufenden Prozess. - Bedarfsanalyse & Matching:
Beteiligung von HR, Fachabteilungen und Mitarbeitenden bei der Ermittlung relevanter Qualifikationsbedarfe. - Kooperation mit zertifizierten Bildungsträgern:
Externe Anbieter wie das Institut Digitale Kompetenz transferieren nicht nur Know-how, sondern unterstützen auch bei allen Formalitäten. - Fördermittel gezielt kombinieren:
Praxisorientierte Nutzung von QCG-Zuschüssen, Qualifizierungsgeld und ggf. weiteren regionalen Programmen. - Lückenlose Dokumentation:
Transparente Prozesse für spätere Nachweise oder Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit sichern.
Praxisbeispiele:
Ein Logistikunternehmen schult Fahrer für digitale Telematiksysteme und steigert so Auftragschancen. Eine Pflegeeinrichtung nutzt Zuschüsse zur Einführung digitaler Dokumentationsverfahren – mit messbarem Impact auf Qualität und Effizienz.
Digitale Weiterbildung und Fachkräftesicherung im Fokus
Im Zeitalter von Digitalisierung und KI ist die nachhaltige Sicherung von Fachkräften nur mit aktueller, digital gestützter Weiterbildung möglich:
- Einsatz von E-Learning-Plattformen, digitalen Schulungen und hybriden Lernmodellen (z. B. KI-Workshops, Data Analytics-Kurse)
- Förderung von Soft Skills wie Agilität, Innovationskompetenz und Change-Management
- Flexible, berufsbegleitende Qualifizierung – schnell, praxisnah und individuell
Das QCG schafft den finanziellen Spielraum, um genau diese modernen Weiterbildungsformen zu implementieren. Unternehmen, die auf digitale Anpassungsqualifizierung setzen, sichern sich Innovationskraft, Mitarbeiterbindung und Resilienz gegenüber Marktdynamik.
Erfolgsfaktoren:
- frühzeitige Integration von Digitalthemen
- Kombination klassischer und digitaler Lernformate
- maßgeschneiderte Schulungen – zugeschnitten auf Prozess- und Technologiebedarfe im Unternehmen
Hürden bei der Umsetzung und wie Sie sie überwinden
Auch bei klarem Nutzen: Die Beantragung und Umsetzung von Förderungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes kann herausfordernd wirken, gerade für kleinere Unternehmen.
Typische Hürden:
- Komplexe Antragsformulare und Fristen
- Unsicherheit bei der Förderfähigkeit einzelner Kurse oder Maßnahmen
- Mangelnde Erfahrung mit der Auswahl der richtigen Zuschüsse und Programme
Lösungsansätze:
- Zusammenarbeit mit erfahrenen Bildungsträgern oder externen Beratern
- Nutzung digitaler Tools für Prozessmanagement, Fristenüberwachung und Dokumentation
- Frühzeitiges Einbinden aller internen Stakeholder (HR, Fachbereiche, Betriebsrat)
Wer Weiterbildung als zentrales Change-Projekt sieht und die Prozesse systematisch plant, wird bürokratische Hürden schnell durch erfolgreiche Praxis ablösen.
Arbeitsmarktpolitik: Ausblick und Zukunft des QCG
Das Qualifizierungschancengesetz steht für einen neuen, flexiblen Ansatz aktiver Arbeitsmarktpolitik:
- Laufende Anpassungen:
Gesetz und Fördersätze werden regelmäßig modernisiert, um neuen Technologien, Arbeitsformen und Digitalbranchen gerecht zu werden. - Breite Zielgruppe:
Keine Altersgrenzen, keine Firmengrößenbeschränkungen – Förderung für alle, die sich weiterqualifizieren wollen. - Erweiterte Förderinstrumente:
Neues Qualifizierungsgeld, bessere Kombinierbarkeit mit anderen Programmen, konsequente Digitalisierung der Beratungsprozesse.
Die Botschaft:
Unternehmen, die jetzt agieren, sichern sich langfristig Wettbewerbsvorteile – und machen sich und ihre Mitarbeitenden digital zukunftsfähig.
Häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungschancengesetz (FAQ)
Wer kann über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) gefördert werden?
Gefördert werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – unabhängig von Alter, Ausbildungsstand oder Arbeitszeitmodell. Entscheidend ist, dass die geplante Weiterbildung über die aktuellen Tätigkeitsanforderungen hinausgeht – etwa durch technologische Neuerungen, Digitalisierung oder strukturellen Wandel.
Wer entscheidet über die Zuschusshöhe und Anerkennung?
Die zuständige Agentur für Arbeit (bzw. Bundesagentur für Arbeit) prüft individuell die Fördervoraussetzungen, Dringlichkeit, Qualifizierungsbedarf und zu erwartende Effekte. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach Fördersätzen, Unternehmensgröße und Art der Maßnahme.
Welche Dokumente sind für den Antrag nötig?
Benötigt werden eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung, Nachweise zum betrieblichen Weiterbildungsbedarf, das Angebot eines zertifizierten Bildungsträgers, eine Kalkulation der Kurs- und Gehaltskosten sowie Angaben zur Notwendigkeit (z. B. durch Digitalisierung). Die Agentur für Arbeit stellt Checklisten bereit.
Gibt es ein Limit für die Anzahl der Anträge pro Unternehmen?
Nein. Für jede (Anpassungs-)Qualifizierung kann ein separater Antrag gestellt werden. Entscheidend: Alle Maßnahmen müssen die jeweiligen Fördervoraussetzungen individuell erfüllen.
Welche Vorteile bringt QCG-Förderung für die Unternehmensentwicklung?
Unternehmen profitieren von schnelleren Innovationen, höherer Mitarbeiterbindung, geringerer Fluktuation, nachhaltigem Know-how-Aufbau und verbesserter Wettbewerbsfähigkeit. Die Förderung sichert direkt die Beschäftigungsfähigkeit in Phasen der Transformation.
Fazit
Das Qualifizierungschancengesetz ist das zentrale Förderinstrument für Unternehmen. Unternehmen und Beschäftigte, die jetzt in geförderte Weiterbildung investieren, sichern sich Zugang zu Fachkräften, Innovationskraft und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit – und bleiben dem Fachkräftemangel einen entscheidenden Schritt voraus.
Mit dem QCG präsentiert der Gesetzgeber ein praxisnahes Förderprogramm, das Unternehmen und Mitarbeitende fit für den Wandel macht. Die Vielfalt reicht von der digitalen KI-Fortbildung bis zur klassischen Anpassungsqualifizierung – für messbare Ergebnisse und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Qualifizierungschancengesetz: Definition, Ziele und Geltungsbereich
Was steckt hinter dem Qualifizierungschancengesetz?
Das QCG, 2019 eingeführt und mehrfach modernisiert, bildet den arbeitsmarktpolitischen Rahmen zur Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte. Es verschafft Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeitende gezielt weiterzubilden – nicht erst bei drohender Arbeitslosigkeit, sondern präventiv und zukunftsorientiert.
Zielsetzung:
Im Fokus stehen die Erhaltung und der Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit. Das QCG adressiert Herausforderungen wie digitale Transformation, Fachkräftemangel und den Bedarf an neuen Kompetenzen. Gefördert werden sowohl klassische als auch digitale Weiterbildungsmaßnahmen, die über die Grundanforderungen des aktuellen Jobs hinausgehen.
Rechtsgrundlage:
Die Kernbestimmungen finden sich im § 82 SGB III, ergänzt um spezifische Verordnungen, die Details zu nachfolgenden Punkten regeln:
- Förderarten (Lehrgangskosten, Gehaltszuschüsse, Qualifizierungsgeld)
- Voraussetzungen (Mitarbeiterstatus, Trägerzertifizierung, Maßnahmeumfang)
- Abläufe: Von der Beratung über den Antrag bis zur Abrechnung
Unternehmen und Beschäftigte erhalten damit transparente, rechtssichere und kombinierbare Förderoptionen – flexibel reagierend auf neue Technologien und Marktentwicklungen.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse im Überblick
1. Zuschüsse zu Weiterbildungskosten
Je nach Unternehmensgröße, Betriebszugehörigkeit und Personengruppe übernimmt die Agentur für Arbeit 50–100% der Weiterbildungs- bzw. Lehrgangskosten. Digitales Lernen, KI-Kurse, Soft Skills oder spezifische Anpassungsqualifizierung: Gefördert werden alle Maßnahmen, die auf zukünftige Kompetenzbedarfe ausgerichtet sind und von zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt werden.
2. Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Fortbildung
Beschäftigte erhalten während der geförderten Qualifizierung einen Gehaltszuschuss – bis zu 75% der Lohnkosten. Das entlastet Unternehmen spürbar und bietet Motivation für umfassende Weiterbildungsprojekte.
3. Qualifizierungsgeld
Für Unternehmen im strukturellen oder digitalen Wandel bietet das QCG mit dem Qualifizierungsgeld einen zusätzlichen Hebel: Bezuschusst wird ein erheblicher Teil der Lohnkosten, wenn Arbeitsplätze durch Veränderungen (etwa Automatisierung oder Digitalisierung) neu qualifiziert werden müssen.
4. Beratung, Organisations- und Umsetzungsbegleitung
Spezialisierte Ansprechpersonen der Agentur für Arbeit begleiten von der Auswahl der Maßnahme bis zur Beantragung. Viele zertifizierte Bildungsträger bieten zusätzlich Hilfe bei Förderanträgen, Formalitäten und strategischer Einbettung in die Personalentwicklung.
Praxisbeispiel:
Ein mittelständischer IT-Dienstleister qualifiziert sein Team für KI-Entwicklung und agile Projektsteuerung. Die Agentur fördert die anteiligen Weiterbildungs- und Lohnkosten – das Unternehmen bleibt am technologischen Puls, die Mitarbeiter sind bestmöglich vorbereitet.
Voraussetzungen und Antragstellung: So funktioniert’s
Welche Voraussetzungen gelten konkret?
- Beschäftigte sind sozialversicherungspflichtig und derzeit nicht akut von Arbeitslosigkeit bedroht (Fokus liegt auf präventiver Weiterbildung).
- Die Qualifizierung geht über aktuelle Tätigkeitsinhalte hinaus oder wird durch Digitalisierung, Technologiewandel oder Fachkräftemangel erforderlich.
- Maßnahme wird bei einem zertifizierten Bildungsträger absolviert, der Kursumfang ist ausreichend (z. B. nach Unterrichtseinheiten definiert).
- Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Alter, Branche oder Betriebsgröße – Förderung ist auch für kleine Betriebe und Start-ups zugänglich.
Antragsprozess – Schritt für Schritt:
- Weiterbildungsbedarf ermitteln:
Unternehmensintern oder in Beratungsworkshops werden Qualifikationsdefizite und erforderliche Maßnahmen identifiziert. - Beratung durch die Agentur für Arbeit:
Individuelle Beratung durch spezialisierte Experten zur optimalen Auswahl von Förderinstrumenten und Maßnahmenkombinationen. - Entscheidung und Antragstellung:
Zusammenstellung aller Unterlagen (Kursbeschreibung, Kosten, Notwendigkeit der Maßnahme, Angaben zu Beschäftigten) und Einreichung des Antrags. - Förderprüfung und Bewilligung:
Die Agentur prüft Förderfähigkeit und Förderhöhe; bei positiver Entscheidung erfolgt eine verbindliche Zusage. - Durchführung der Qualifizierung:
Bildungsträger unterstützt beim Ablauf, Nachweisführung und Abrechnung.
Tipp:
Frühzeitige Einbindung von HR, Betriebsrat sowie die Nutzung spezialisierter Beratungsdienstleister, wie wir es sind, erhöhen Bewilligungschancen und sorgen für durchgängige Dokumentation.
Die Rolle der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit ist mehr als ein reiner Bewilligungsdienstleister – sie unterstützt Unternehmen proaktiv in allen Belangen der Weiterbildungsförderung:
- Beratung & Analyse:
Unterstützung bei der Bedarfsermittlung, Auswahl geeigneter Maßnahmen und Überprüfung der Förderfähigkeit. - Koordination & Partnerauswahl:
Vermittlung passender zertifizierter Bildungsträger und Sicherstellung der Maßnahmequalität. - Antragsmanagement:
Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichen von Anträgen – praxisnah, lösungsorientiert, unbürokratisch. - Begleitung während der Qualifizierung:
Monitoring des Qualifizierungsfortschritts, Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen.
Gerade kleine und mittelständische Betriebe profitieren von dieser engen, partnerschaftlichen Begleitung – sie entlastet interne Ressourcen und steigert den Weiterbildungserfolg. Dennoch empfehlen wir Ihnen direkt über einen Bildungsträger wie uns zu gehen, da Sie dann auch direkt das passende Weiterbildungsprogramm bekommen. Wir selbst erzielen keine Einnahmen bei der Hilfe zum Antrag, Sie erhalten keine Rechnung von uns.
So gelingt die Umsetzung im Unternehmen
Wie wird das Qualifizierungschancengesetz zum Erfolgsfaktor im Betriebsalltag?
- Strategische Integration:
Weiterbildung als Teil der Unternehmensstrategie planen – nicht als Einzelmaßnahme, sondern als fortlaufenden Prozess. - Bedarfsanalyse & Matching:
Beteiligung von HR, Fachabteilungen und Mitarbeitenden bei der Ermittlung relevanter Qualifikationsbedarfe. - Kooperation mit zertifizierten Bildungsträgern:
Externe Anbieter wie das Institut Digitale Kompetenz transferieren nicht nur Know-how, sondern unterstützen auch bei allen Formalitäten. - Fördermittel gezielt kombinieren:
Praxisorientierte Nutzung von QCG-Zuschüssen, Qualifizierungsgeld und ggf. weiteren regionalen Programmen. - Lückenlose Dokumentation:
Transparente Prozesse für spätere Nachweise oder Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit sichern.
Praxisbeispiele:
Ein Logistikunternehmen schult Fahrer für digitale Telematiksysteme und steigert so Auftragschancen. Eine Pflegeeinrichtung nutzt Zuschüsse zur Einführung digitaler Dokumentationsverfahren – mit messbarem Impact auf Qualität und Effizienz.
Digitale Weiterbildung und Fachkräftesicherung im Fokus
Im Zeitalter von Digitalisierung und KI ist die nachhaltige Sicherung von Fachkräften nur mit aktueller, digital gestützter Weiterbildung möglich:
- Einsatz von E-Learning-Plattformen, digitalen Schulungen und hybriden Lernmodellen (z. B. KI-Workshops, Data Analytics-Kurse)
- Förderung von Soft Skills wie Agilität, Innovationskompetenz und Change-Management
- Flexible, berufsbegleitende Qualifizierung – schnell, praxisnah und individuell
Das QCG schafft den finanziellen Spielraum, um genau diese modernen Weiterbildungsformen zu implementieren. Unternehmen, die auf digitale Anpassungsqualifizierung setzen, sichern sich Innovationskraft, Mitarbeiterbindung und Resilienz gegenüber Marktdynamik.
Erfolgsfaktoren:
- frühzeitige Integration von Digitalthemen
- Kombination klassischer und digitaler Lernformate
- maßgeschneiderte Schulungen – zugeschnitten auf Prozess- und Technologiebedarfe im Unternehmen
Hürden bei der Umsetzung und wie Sie sie überwinden
Auch bei klarem Nutzen: Die Beantragung und Umsetzung von Förderungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes kann herausfordernd wirken, gerade für kleinere Unternehmen.
Typische Hürden:
- Komplexe Antragsformulare und Fristen
- Unsicherheit bei der Förderfähigkeit einzelner Kurse oder Maßnahmen
- Mangelnde Erfahrung mit der Auswahl der richtigen Zuschüsse und Programme
Lösungsansätze:
- Zusammenarbeit mit erfahrenen Bildungsträgern oder externen Beratern
- Nutzung digitaler Tools für Prozessmanagement, Fristenüberwachung und Dokumentation
- Frühzeitiges Einbinden aller internen Stakeholder (HR, Fachbereiche, Betriebsrat)
Wer Weiterbildung als zentrales Change-Projekt sieht und die Prozesse systematisch plant, wird bürokratische Hürden schnell durch erfolgreiche Praxis ablösen.
Arbeitsmarktpolitik: Ausblick und Zukunft des QCG
Das Qualifizierungschancengesetz steht für einen neuen, flexiblen Ansatz aktiver Arbeitsmarktpolitik:
- Laufende Anpassungen:
Gesetz und Fördersätze werden regelmäßig modernisiert, um neuen Technologien, Arbeitsformen und Digitalbranchen gerecht zu werden. - Breite Zielgruppe:
Keine Altersgrenzen, keine Firmengrößenbeschränkungen – Förderung für alle, die sich weiterqualifizieren wollen. - Erweiterte Förderinstrumente:
Neues Qualifizierungsgeld, bessere Kombinierbarkeit mit anderen Programmen, konsequente Digitalisierung der Beratungsprozesse.
Die Botschaft:
Unternehmen, die jetzt agieren, sichern sich langfristig Wettbewerbsvorteile – und machen sich und ihre Mitarbeitenden digital zukunftsfähig.
Häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungschancengesetz (FAQ)
Wer kann über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) gefördert werden?
Gefördert werden alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – unabhängig von Alter, Ausbildungsstand oder Arbeitszeitmodell. Entscheidend ist, dass die geplante Weiterbildung über die aktuellen Tätigkeitsanforderungen hinausgeht – etwa durch technologische Neuerungen, Digitalisierung oder strukturellen Wandel.
Wer entscheidet über die Zuschusshöhe und Anerkennung?
Die zuständige Agentur für Arbeit (bzw. Bundesagentur für Arbeit) prüft individuell die Fördervoraussetzungen, Dringlichkeit, Qualifizierungsbedarf und zu erwartende Effekte. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach Fördersätzen, Unternehmensgröße und Art der Maßnahme.
Welche Dokumente sind für den Antrag nötig?
Benötigt werden eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung, Nachweise zum betrieblichen Weiterbildungsbedarf, das Angebot eines zertifizierten Bildungsträgers, eine Kalkulation der Kurs- und Gehaltskosten sowie Angaben zur Notwendigkeit (z. B. durch Digitalisierung). Die Agentur für Arbeit stellt Checklisten bereit.
Gibt es ein Limit für die Anzahl der Anträge pro Unternehmen?
Nein. Für jede (Anpassungs-)Qualifizierung kann ein separater Antrag gestellt werden. Entscheidend: Alle Maßnahmen müssen die jeweiligen Fördervoraussetzungen individuell erfüllen.
Welche Vorteile bringt QCG-Förderung für die Unternehmensentwicklung?
Unternehmen profitieren von schnelleren Innovationen, höherer Mitarbeiterbindung, geringerer Fluktuation, nachhaltigem Know-how-Aufbau und verbesserter Wettbewerbsfähigkeit. Die Förderung sichert direkt die Beschäftigungsfähigkeit in Phasen der Transformation.
Fazit
Das Qualifizierungschancengesetz ist das zentrale Förderinstrument für Unternehmen. Unternehmen und Beschäftigte, die jetzt in geförderte Weiterbildung investieren, sichern sich Zugang zu Fachkräften, Innovationskraft und langfristiger Wettbewerbsfähigkeit – und bleiben dem Fachkräftemangel einen entscheidenden Schritt voraus.